Mit Ihrer 14 Metern ist sie schon bei der Anreise nach Donovaly einfach nicht zu überschaubar. Am Talstation Nová ho¾a befindet sich die höchste Kletterwand der Slowakei. Das Klettern erfreut sich seit einger Zeit immer größer Beliebtheit, nicht nur unter Kletterern, sondern auch bei den Kletterbegeisterte jeder Altersstufe. Daher ist es kein Wunder, dass diese Möglichkeit auch in unserem Freizeitpark besteht.

Zum Kletterwand gehört auch ein Platoubereich, der den Einstieg in den Hochseilgarten ermöglicht.

Technische Daten:
Höhe: 14 m
Überhang: 5 m
Kletterflläche: 360- 380 m2


BETRIEBSORDNUNG DER KÜNSTLICHEN KLETTERWAND

Die Kletterwand ist geeignet nur für Training vom freien Klettern, für Klettertraining beim Sportunterricht und für Wettkämpfe.
  • Trainingsteilnehmer: unter Trainingteilnehmer versteht man jede Person, die in der Betriebszeit der Kletterwand entweder direkt an dem eigenen Klettern oder der Sicherung teilnimmt oder sich in den Räumlichkeiten der Kletterwand befindet.
  • Die Aufsicht (Dienst) -die Aufsicht kann die in der angelegten Liste angegebene Person ausüben (Instrukteur, Trainer, Person vom Betreiber ermächtigt)
  • Betreiber:
ALLE TRAININGSTEILNEHMER KLETTERN UNTER EIGENE GEFAHR

Personen unter 15 Jahren können am Training teilnehmen nur unter Aufsicht der Person, die älter als 18 ist!

Jeder Trainingteilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Betriebsordnung in Kenntnis nimmt und damit auch die Pflicht sich allen Punkten unterzuordnen. Alle Trainingteilnehmer sind verj5flichtet, sich allen Anweisungen der Aufsicht (Dienst) unterzuordnen und die Anweisungen des Sicherheitskletterns zu beachten:
  • Zum Klettern, das die Sicherung anfordert, nutzen nur genehmigte Kletternhilfsmittel mit Zertifikat UIAA - Kletterseile mit Durchschnitt 9,9 - 12 mit unbeschädigter Umflechtung, Seilschlinge, Expresen, Karabinerhaken, Sicherheitshilfsmittel. Die geeigneten Kletterschuhe dürfen die Kletterwand nicht beschädigen.
  • Der KIetterer ist verpflichtet, vor dem Klettern, das die Sicherung anfordert, sich anzubinden und zwar mit dem Knoten laut Norm UIAA - fuhrender, gegenleitender Achterknoten. Es ist untersagt, sich am Seil mittels Karabinerhaken anzubinden.
  • Klettersolo (ohne Seilanbindung) ist erlaubt nur als bouldering und bis Höhe 2,5 Meter.
  • Der Kletterer darf nicht beim Aufstieg vom Weg abschweifen. Bei einer Aufstiegslinie ist Klettern zugleich von zwei Personen untersagt. DIE SICHERUNG VON ZWEI KLETTERERN AUF EINMAL IST UNTERSAGT.
  • Der Sicherungsgeber ist verpflichtet, die Sicherung während der ganzen Aufstiegszeit, beim Abseilen zu übernehmen, das Seil so nachzulassen und zuzuziehen, dass man die Länge des eventuellen Sturzes minimalisiert. Den Sturz muss man 50 festhalten, dass es nicht zur Verletzung des Kletterers, der Trainingsteilnehmer ader zur Beschädigung der Kletterwand ader der Bergsteighilfsmittel kommt. Die Stürze fangen Sie immer mit Gleitschlupf-dynamisch.
  • Den Personen, die gerade nicht klettern oder sichern, ist es verboten, sich unter der Kletterwand zu befinden.
  • Zum Klettern kann man die installierten Griffe nutzen, nicht Kletterwandrände.
  • Das Umformen der bestehenden Kletterwege, ohne der Aufsicht Bescheid zu sagen, ist nicht erlaubt.
  • Wenn man einen freien Griff oder ein freies Sicherungsmittel feststellt, ist es notwendig, dass sich unter dieser Stelle niemand von den Trainingsteilnehmern befindet.
  • In der Kletterwandgelände ist es untersagt, Essen und Getränke zu konsumieren und zu rauchen.
  • Jeder Trainingsteilnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er die anderen Trainingsteilnehmer nicht bedroht und einschränkt und beim Unfall gleich die erste Hilfe leistet und unverzüglich allein oder durch Aufsicht den Arzt hinzuzieht.
  • Jeder Trainingsteilnehmer, der die Verletzung dieser Betriebsordnung feststellt, ist verpflichtet, die zuständige Person über die Einhaltung der Betriebsordnung zu informieren. Falls es nicht akzeptiert wird, ist es notwendig, die Aufsicht zu informieren.
  • Der Betreiber und die Aufsicht sind berechtigt, in jeder Zeit alle aus den Räumlichkeiten der Kletterwände auszuweisen, die gegen die Betriebsordnung verstoßen und zwar ohne Anspruch an Rückerstattung.
  • Der Betreiber behält sich das Recht auf die Veränderung der Betriebsordnung nach Bedarf vor. Die Betriebsordnung, die sehbar der Öffentlichkeit ausgehängt ist, ist für alle allgemein verbindlich, die sich in Räumlichkeiten der Kletterwände befinden.

VIV SLOVAKIA s.r.o. – Lieferant vom Hochseilanlage
viv
Web: http://www.sk.viv1.com/sk/



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