Trampolin Golden-Bungee Das Trampolin Golden-Bungee ist ohne Zweifel die beliebste Attraktion des Erlebnisparks in den letzten Jahren überhaupt. Von der Konstrukion her ist sie eine Kombination von Aluminium, Gummilatex und elastischem Trampolin, das von der VIV Slovakia GmBH ausgefertigt wurde. Das Ganze wird durch vier präzise eingestellte Motoren getrieben. Es handelt sich um 4 Einzeltrampoline. Da der Springer an dem Sitz mit der Kontruktion X-Jump angebunden ist, kann er bis zu 7 m hoch springen. Auch dank der speziellen Gummis, durch die der Spriger Balance halten kann, sind ihm Vor- und Rückwärtssaltos möglich.
Neben dem Trampolin Golden-Bungee steht auch eine Trampolinanlage mit 8 Plätzen zur Verfügung, auf der sich nicht nur Ihre Kinder, sondern auch Perosnen mit einem Gewicht von bis zu 80 kg austoben können. Zögern Sie also nicht und besuchen Sie auch diese Attraktion in unserem Erlebnispark!
Bungge-Trampolin und Trampolinanlage mit 8 Plätzen finden Sie unter dem Einstiegsplatz der Sommerrodelbahn, die in der Winterzeit als Eisfläche genutzt wird.
Die Preise und die Benutzungsdauer (Minimum - 10 Min.) finden Sie an der Kasse.
Tech. Daten:


Betriebsordnung DER BUNGEETRAMPOLINS
Sicherheitsprinzipien
1.1. Kategorischer Verbot der Nutzung der Anlagen gilt für:
- alkoholisierte Personen
- schwangere Frauen
- Personen mit Herzkrankheiten und Herzstörungen und Blutkreislaufstörungen
- Betreten nur für Personen mit Körpergewicht bis 80 Kg
2. Vor dem trampolinbetreten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, alle Dinge abzulegen oder die Dinge, die dann Unfälle verursachen könnten. (Brille, Schlüssel, Schmuck, Handy)
3. Vor dem Trampolinbetreten ist jeder Teilnehmer verpflichtet seine Schuhe auszuziehen.
4. Während der Betriebszeit der Trampolins sind zusehende und wartende Personen verpflichtet, sich in der Sicherheitsentfernung von der ganzen Trampolinanlage zu befinden.
5. Es ist untersagt, von einem Trampolin zu dem anderen rüberzuspringen.
6. Es ist streng untersagt, über die ganze Trampolinfläche zu laufen. (Treppen, Springbrett, Ränder)
7. Jeder Trampolinnutzer ist verpflichtet, die Anweisungen und Beachtungen der Aufsicht einzuhalten.
Betriebsordnung DER BUNGEETRAMPOLINS
Sicherheitsprinzipien
1.Kategorischer Verbot der Nutzung der Anlagen gilt für:
- alkoholisierte Personen
- schwangere Frauen
- Personen mit Herzkrankheiten und Herzstörungen und BIutkreislaufstörungen
2. Vor dem Trampolinbetreten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, alle Dinge abzulegen oder die Dinge, die dann Unfälle verursachen könnten. (Brille, Schlüssel, Schmuck, Handy)
3. Vor dem Trampolinbetreten ist jeder Teilnehmer verpflichtet seine Schuhe auszuziehen.
4. Saltos sind erlaubt nur unter Zustimmung der Aufsicht. Der Teilnehmer muss in bestimmter Sicherheitshöhe sein.
5. Während der Betriebszeit der Trampolins sind zusehende und wartende Personen verpflichtet, sich in der Sicherheitsentfernung der ganzen Trampolinanlagen zu befinden.
6. Nach Springenschluss ist es streng verboten, von der Trampolins hinunterzuspringen.
7. Jeder Trampolinnutzer ist verpflichtet, die Anweisungen und Beachtungen der Aufsicht einzuhalten
VIV SLOVAKIA s.r.o. – Lieferant vom Hochseilanlage

Web: http://www.sk.viv1.com/sk/